Pkw ab 17
In Berlin können jetzt Jugendliche mit 17 Jahren den Führerschein erhalten - vorausgesetzt die Eltern sind einverstanden.
Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und dürfen nun in Begleitung eines Erwachsenen ein Auto fahren.
Ziel des begleitenden Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorrausschauendes Fahren beizubringen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
- Die Anträge für das "Begleitende Fahren" sind direkt in allen Bürgerämtern / Meldestellen zu stellen.
- Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden.
- Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
- Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.
- Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein der Klasse "B" besitzen und darf höchstens drei Punkte in Flensburg haben.
- Die Anzahl der Begleiter ist unbegrenzt. Es muss jeder Begleiter bei Antragstellung benannt werden. Pro Begleitperson ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Die Begleiter werden in die Prüfbescheinigung eingetragen.
- Der Fahrschüler bekommt mit bestandener Führerscheinprüfung eine Prüfbescheinigung, die bis zum 18. Lebensjahr im Inland als Führerschein gilt.
- Zum 18. Lebensjahr wird die Prüfbescheinigung auf Antrag in den EU-Führerschein umgetauscht.
- Es darf bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung gefahren werden.
- Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren entfällt mit dem 18. Geburtstag.
- Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Prüfbescheinigung. Sie beträgt zwei Jahre.
