Wir bieten die Fahrausbildung in den folgenden Fahrerlaubnisklassen an:

Fahrerlaubnisklasse Fahrerlaubnis für
A beschränkt
Krafträder, (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Motorleistung ist begrenzt auf 25kW (34 PS). Pro Kilogramm Leergewicht darf die Motorleistung nicht mehr als 0,16 kW betragen.

Mindestalter: 18 Jahre

Theorie:
12 Stunden (a 90') Grundstoff + 4 Stunden spezifischer Stoff. Nach 2 Jahren entfällt die Beschränkung. Eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich. Der Führerschein muss nicht umgetauscht werden.
A direkt
Alle Krafträder, (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 25 Jahre

Theorie:
12 Stunden (a 90') Grundstoff + 4 Stunden spezifischer Stoff.
B
Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zulässiges Gesamtgewicht max. 3,5 t. Ein Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht darf mitgeführt werden. Ein Zugfahrzeug darf als Anhänger mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtlast der Kombination nicht größer ist als 3,5 t.

Theorie:
12 Stunden (a 90') Grundstoff + 2 Stunden spezifischer Stoff.
BE
Kraftwagen wie "B", deren Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger besteht und die das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t überschreiten, bzw. das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreitet.

Theorie:
keine, Vorbesitz Klasse "B" erforderlich. Nur praktische Ausbildung notwendig.