Der Weg zum Führerschein

Als erstes sollten Sie sich in der Fahrschule anmelden.
Dazu sind keine besonderen Unterlagen nötig.
In der Fahrschule erhalten Sie dann auch genaue Informationen zur Beantragung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinbehörde.

Als zweites müssen Sie die Fahrerlaubnis beim Landeseinwohneramt beantragen.
Der Antrag kann ein halbes Jahr vor erreichen des 18. Lebensjahr ( 17. Lebensjahr bei begleitendem Fahren ) gestellt werden.
Die Fahrerlaubnis kann bei jeder Meldestelle oder beim Bürgeramt beantragt werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen nötig: Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu acht Wochen dauern.
Während dieser Zeit können Sie aber schon uneingeschränkt mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen.
Erst zur Abnahme der Prüfung ist der Prüfauftrag vom Landeseinwohneramt nötig.

Bürgeramt 2 Landeseinwohneramt Wassersportallee
(gegenüber S-Bhf. Schöneweide)
Grünauer Straße 1

Telefon: 617 24 000

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00-15:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 11:00-18:00 Uhr
Freitag: 8:00-13:00 Uhr
(gegenüber S-Bhf. Grünau)


Telefon: 293 29 961

Öffnungszeiten:
Montag: 7:30-14:30 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 11:00-18:00 Uhr
Freitag: 7:30-12:00 Uhr
Bürgeramt 3 Bürgeramt 5
Meldestelle 5 - 6
Blaschkoallee 32
12359 Berlin

Telefon: 680 91 370

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00-15:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 11:00-18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00-13:00 Uhr
Freitag: 8:00-13:00 Uhr
Meldestelle 50
Zwickauer Damm 52
12353 Berlin

Telefon: 680 94 377

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00-15:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 11:00-18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00-13:00 Uhr
Freitag: 8:00-13:00 Uhr