Die theoretische und praktische Ausbildung
Der theoretische Unterricht
Der theoretische Unterricht findet zwei Mal in der Woche statt, jeweils abends. In den Ferien bieten wir Ihnen auch Ferienkurse an. Je nach Führerscheinklasse müssen 14 - 16 Theoriestunden a 90 Minuten absolviert werden. Nach Abschluss des theoretischen Unterrichts erhalten Sie die Ausbildungsbescheinigung und können sich zur theoretischen Prüfung anmelden. Den Zeitpunkt für die theoretische Prüfung wählen Sie selbst, sobald Sie denken, dass Sie fit für die Prüfung sind.
Bitte bringen Sie zur Prüfung folgende Unterlagen mit:
Die praktische Ausbildung und Prüfung
Bei der praktischen Ausbildung werden in der Regel immer 80-Minuten-Einheiten gefahren. Es handelt sich hierbei um übungsfahrten. Ob Sie hier mehr oder weniger Fahrstunden benötigen, hängt von Ihren persönlichen Fortschritten ab. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestanzahl die Sie absolvieren müssen. Gesetzlich vorgeschrieben sind jedoch besondere übungsfahrten, also Pflichtstunden die Sie zwingend absolvieren müssen.
Dazu zählen:
Bitte bringen Sie zur Prüfung folgende Unterlagen mit:
Der theoretische Unterricht findet zwei Mal in der Woche statt, jeweils abends. In den Ferien bieten wir Ihnen auch Ferienkurse an. Je nach Führerscheinklasse müssen 14 - 16 Theoriestunden a 90 Minuten absolviert werden. Nach Abschluss des theoretischen Unterrichts erhalten Sie die Ausbildungsbescheinigung und können sich zur theoretischen Prüfung anmelden. Den Zeitpunkt für die theoretische Prüfung wählen Sie selbst, sobald Sie denken, dass Sie fit für die Prüfung sind.
Bitte bringen Sie zur Prüfung folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Theorienachweis, erhalten Sie von uns nach dem Besuch aller Theoriestunden
- Antragsgenehmigung vom Landeseinwohneramt
- Prüfgebühren, ca. 11 € in bar
Die praktische Ausbildung und Prüfung
Bei der praktischen Ausbildung werden in der Regel immer 80-Minuten-Einheiten gefahren. Es handelt sich hierbei um übungsfahrten. Ob Sie hier mehr oder weniger Fahrstunden benötigen, hängt von Ihren persönlichen Fortschritten ab. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestanzahl die Sie absolvieren müssen. Gesetzlich vorgeschrieben sind jedoch besondere übungsfahrten, also Pflichtstunden die Sie zwingend absolvieren müssen.
Dazu zählen:
- 3 Dämmerungs- / Nachtfahrstunden a 45 Minuten
- 5 Belastungs- / überlandfahrstunden a 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrstunden a 45 Minuten
Bitte bringen Sie zur Prüfung folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausbildungsbescheinigung, erhalten Sie von der Fahrschule
- Beleg über die bezahlte Prüfgebühr
